Coronavirus – Aktuelles aus der Praxis

Die Praxis bleibt geöffnet.
Mit Wirkung vom 25.1.21 ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Dies sind nach Vorgaben des Landes OP-Masken, FFP2-Masken oder vergleichbare Masken wie KN95/N95. Wenn Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, müssen sie eine Alltagsmaske (textile Mund-Nasen-Bedeckung) tragen.

In Nordrhein-Westfalen gilt die Maskenpflicht auch für Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen des Gesundheitswesens, wozu auch Heilpraktikerpraxen zählen. Die Maske ist auch dann zu tragen, wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Die gebotenen Hygienevorschriften in der Praxis habe ich verschärft.

Ich bitte dringend darum, bei grippeähnlichen Symptomen oder wenn es in Ihrem persönlichen Umfeld einen bestätigten Infektionsfall mit dem Coronavirus COVID-19 gibt, von einem Besuch der Praxis abzusehen. 

Wenn Sie unter den bekannten Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus COVID-19 leiden (Fieber, trockener Husten, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost, Schnupfen, Übelkeit und Durchfall), wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt. Als Heilpraktikerin ist mir laut Infektionsschutzgesetz die Behandlung einer Infektion mit dem Coronavirus COVID-19 nicht gestattet.

Termine mit Patienten, die zur Hochrisikogruppe gehören
Für diese Patientengruppe biete ich eine telefonische Termindurchführung an. Wer dies in Anspruch nehmen möchte, wird um vorherige Kontaktaufnahme per Mail gebeten, damit ich die entsprechenden Vorbereitungen treffen kann. Bei der telefonischen Termindurchführung werden vorliegende Laborbefunde vorab verschlüsselt per Mail übermittelt und ich rufe zum Termin auf der Festnetz-Nr. an. Handy-Nutzer dagegen werden gebeten, zum Termin bei mir anzurufen. Die Abrechnung erfolgt wie üblich nach Zeit, das Überweisungs-formular für Selbstzahler wird im Anschluss an den Termin per Mail zugesandt und im Original beim nächsten persönlichen Termin ausgehändigt. Privatversicherte bekommen wie immer eine Rechnung.