Im Erkrankungsfall

Bei grippeähnlichen Symptomen oder wenn es in Ihrem persönlichen Umfeld einen Infektionsfall mit SARS-CoV-2 gibt, bitte ich darum, von einem Besuch der Praxis abzusehen. 

Wenn Sie unter den bekannten Symptomen einer Infektion mit SARS-CoV-2 leiden (Fieber, trockener Husten, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost, Schnupfen, Übelkeit und Durchfall), wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt. Als Heilpraktikerin ist mir laut Infektionsschutzgesetz die Behandlung einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht gestattet.
 
Turnusmäßig geplante Termine können im Fall einer plötzlichen Erkrankung oder widrigen Wetterlage telefonisch durchgeführt werden. Falls dies in Frage kommt, bitte ich um vorherige Kontaktaufnahme per Mail, um die entsprechenden Vorbereitungen treffen zu können. Bei der telefonischen Termindurchführung werden vorliegende Laborbefunde vorab verschlüsselt per Mail übermittelt und ich rufe zum Termin auf der Festnetz-Nr. an. Handy-Nutzer dagegen werden gebeten, zum Termin bei mir anzurufen. Die Abrechnung erfolgt wie üblich nach Zeit, das Überweisungsformular für Selbstzahler wird im Anschluss an den Termin per Mail zugesandt und im Original beim nächsten persönlichen Termin ausgehändigt. Privatversicherte bekommen wie immer eine Rechnung.