Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker je nach Tarif meist anteilig, wobei dann das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) als Erstattungsgrundlage herangezogen wird. Die dort angesetzten Vergütungsbeträge sind jedoch teilweise äußerst gering bemessen.

Ich berechne 90,- € pro Stunde, hierin enthalten ist auch die im Vorfeld bzw. Nachgang von Patientenkontakten anfallende Arbeit, wie z.B. Analyse von Laborberichten, Entwicklung einer Behandlungsstrategie und Dokumentationspflicht. Da die im GebüH vorgegebenen Höchsterstattungsgrenzen für die einzelnen Gebührenziffern oftmals nicht ausreichen, wird sich - je nach Wahl der Privatversicherung / Zusatzversicherung - ein Eigenanteil für Sie ergeben, für den Sie selbst aufkommen müssen. Sie sollten das berücksichtigen - auch, wenn Sie über den Abschluss einer Heilpraktikerversicherung nachdenken.

Eigenfinanzierte Therapiekosten gelten jedoch zuzüglich damit zusammenhängender Fahrtkosten im Steuerrecht als "außergewöhnliche Belastungen" und sind somit nach Überschreitung der jeweils persönlich zumutbaren Belastung steuerlich abzugsfähig. Die im Anschluss an die Behandlung ausgestellte Quittung kann also ggf. beim Finanzamt eingereicht werden.

Besondere Angebote:

  • Für die Erstanamnese gilt folgendes Pauschalhonorar:
    Kinder 0-12 Jahre: nach Zeitaufwand, maximal 90,- €
    Jugendliche 13-17 Jahre: 110,- €
    Erwachsene: 130,- €
    Planen Sie für die Erstanamnese eines Erwachsenen ca. 2 Stunden Zeit ein und bringen Sie - falls vorhanden - Untersuchungsberichte und Laborbefunde sowie eine Aufstellung Ihrer einzunehmenden Medikamente mit. Eine im Vorfeld angefertigte Liste von Vorerkrankungen hilft zu gewährleisten, dass die eingeplante Anamnesedauer nicht überschritten werden muss.
    Ebenso empfiehlt es sich, zum Gesprächstermin ungeschminkt zu erscheinen, da ich dann auch anhand der Antlitzdiagnostik Verteilungsstörungen von Mineralstoffen im Körper erkennen kann, die oftmals am Krankheitsgeschehen beteiligt sind.
    Da zur Eingangsuntersuchung auch ein Blutzuckertest gehört, ist es ratsam, bereits ca. 1,5 Stunden vor dem Termin keine Nahrung oder zuckerhaltigen Getränke mehr zu sich zu nehmen, um einen verlässlichen Nüchtern-Blutzuckerwert zu erhalten. Nehmen Sie vorsichtshalber eine Kleinigkeit zu essen mit, falls Sie unter Blutzuckerschwankungen leiden.

    Häufig können schon bei der Erstanamnese Verhaltensweisen aufgedeckt werden, die mit der Erkrankung in Zusammenhang stehen. Ungefähr 3-4 Wochen nach der Erstanamnese sollte ein weiterer Termin (Abrechnung nach Zeit) folgen. Dieser dient der Überprüfung, ob die eingeschlagenen Maßnahmen den gewünschten Erfolg zeigen bzw. an welcher Stelle nachjustiert werden muss. Für kurze Rückfragen zur Medikation stehe ich bei Anfangsschwierigkeiten zwischendurch per Mail / Telefon zur Verfügung.
  • Dorn-Therapie mit vorangehender Breuß-Massage, Dauer ca. 45 Minuten, 50,- €
  • Schröpftherapie des Rückens mit vorangehender Breuß-Massage, Dauer ca. 40 Minuten, 40,- €

Ich bitte um Verständnis, dass ich bei Terminausfällen 30,- € Ausfallpauschale in Rechnung stellen muss, wenn diese nicht mindestens 2 volle Werktage (48 Stunden) vor Terminbeginn abgesagt wurden (für montags geplante Termine also entsprechend spätestens donnerstags, für dienstags am Freitag absagen).

Falls Sie unsicher sind, ob ich für Ihr Anliegen die richtige Ansprechpartnerin bin, besteht die Möglichkeit, einen Termin für ein kostenloses Informationsgespräch zu vereinbaren. Dies ist auf 10 Minuten begrenzt und dient dem persönlichen Kennenlernen, es kann wahlweise persönlich oder telefonisch abgehalten werden. Die vorherige Terminabsprache ist jedoch wichtig - einfach auf gut Glück vorbeizukommen empfiehlt sich nicht, da ich dann meist in Terminen gebunden bin.