Grundsätzliches zu Infusionen
In letzter Zeit häufen sich Anfragen zur Durchführung konkreter Infusionen.
Die Wunschliste ist bereits erstellt, allein die Durchführung steht noch aus.
Hierzu Grundsätzliches:
Infusionen sind keine Wellness-Behandlung.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht muss ich prüfen, ob es weniger risikoreiche Herangehensweisen an ein gesundheitliches Problem gibt.
Diese Beurteilung ist mir jedoch erst nach erfolgter Erstanamnese möglich, weshalb diese als Voraussetzung für Infusionen gilt.
Meistens lassen sich im Rahmen einer solchen Erstanamnese nicht nur schonendere, sondern letztlich auch für den Patienten kostengünstigere und bequemere Behandlungsmethoden finden, die zudem auch eher einer ursächlichen Behandlung entsprechen.
Die nachfolgend aufgeführten Infusionen biete ich also zwar grundsätzlich an, jedoch immer erst nach eigener Feststellung der Notwendigkeit.
Vitamin-C-Infusionen bilden hier eine Ausnahme.